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Allgemeine Geschäftsbedingungen der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben, Inh. Bernd Lieder

1. Allgemeines

1.1. Die Tätigkeit der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben ist die Vermittlung von Personal. Im Rahmen der Arbeitsvermittlung vermitteln wir Personen, die auf dem freien Arbeitsmarkt verfügbar sind und sich bei uns melden. Im Rahmen der Personalvermittlung vermitteln wir insbesondere Fach- und Führungskräfte im Auftrag von Unternehmen, unter anderem wechselwillige Bewerberkandidaten/ innen.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben.

1.3. Seitens der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.

1.4. Die privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.

1.5. Die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

1.6. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.

1.7. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben schließen eine Haftung der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben aus.

1.8. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

1.9. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung anzuwenden.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit

2.1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Vertrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben zur Verfügung zu stellen.

2.2. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.

2.3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen wie in 3.2. beschrieben, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Monaten zu bestätigen.

2.4. Die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben wird Kenntnisse des Arbeitsuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.

2.5. Im Internet online ausgefüllte und an die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben gesandte Formulare für Bewerber und Arbeitgeber werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben ein von beiden Parteien unterschriebenes und mit Datum versehenes Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben vorliegt.

2.6. Kommt ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber zu Stande, welches im Vorfeld durch den Arbeitssuchenden in Eigeninitiative akquiriert und auch dokumentiert auf dem Arbeitsamt hinterlegt wurde, behält sich die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben vor, den vollen Betrag des Vermittlungsgutscheins in Rechnung zu stellen.

3. Honorarvereinbarungen

3.1 Honorarvereinbarungen im Rahmen der Personalvermittlung – im Auftrag eines Unternehmen

Die Höhe des Honorars - zu zahlen durch den Arbeitgeber - beträgt zwischen 10% und 20% des Jahresbruttogehaltes zuzüglich 19% MwSt. für die Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Falls der Bewerber/die Bewerberin über einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur verfügt, wird der Differenzbetrag der Erstcourtage abgezogen.

3.2 Honorarvereinbarung im Rahmen der Privaten Arbeitsvermittlung – im Auftrag von Bewerberkandidaten/innen

Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und denen nach achtwöchiger Arbeitslosigkeit noch keine feste Arbeitsstelle vermittelt wurde und Arbeitslosengeld des Arbeitsamtes beziehen, können einen Vermittlungsgutschein nach SGB III beim Arbeitsamt beantragen. Ebenso verhält es sich bei Bewerbern, die einer Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme nachgehen. Die Höhe des Auszahlungsanspruchs, nach der Vermittlung eines Arbeitsvertrages durch die Lernen-Arbeiten-Leben, ist der jeweils auf dem Gutschein stehende Betrag von 2000 €, die Mehrwertsteuer von 19% ist in dem Betrag enthalten. Die Vergütung in Höhe von 1000 € wird nach einem sechswöchigen Beschäftigungsverhältnis und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsamt direkt an die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben gezahlt. Der Bewerber hat sich selbst bei Ablauf des Gutscheins um die Verlängerung beim Arbeitsamt zu kümmern. Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer Mindestbeschäftigungsbefristung von drei Monaten und an einen früheren Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung - im Jahr vor der Arbeitslosmeldung - weniger als drei Monate versicherungspflichtig angedauert hat.

3.2.1. Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist, wird ein Vermittlungsgutschein nicht von der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben angenommen.

3.3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung des Honorars nach Ziffer 3.1. auf der Basis eines Angebotes nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages im Rahmen der Tätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben.

3.4. Als Grundlage für die Berechnung der Provision, hat der Arbeitgeber der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben folgende Daten aus dem Arbeitsvertrag mitzuteilen: Dauer der Beschäftigung, Anzahl der Wochenstunden und die vorgesehene Entlohnung der Arbeitskraft. Werden diese Angaben nachträglich geändert, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Daten unverzüglich an Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben zu übermitteln.

3.5. Die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben ist berechtigt bei nachträglichen Veränderungen eines Beschäftigungsverhältnisses ein zusätzliches Honorar zu verlangen, wobei sich die Höhe aus dem Umfang der Veränderung und der gültigen Provision – ersichtlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben - ergibt.

3.6. Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines - durch die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben vermittelten - Arbeitsvertrages an die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird er nicht vom Vermittelten an die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung von 2000 € (Höhe des Vermittlungsgutscheines) zuständig.

3.7. Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen beim Arbeitgeber wird eine Aufwandspauschale von 58 €/h brutto erhoben. Die Aufwandspauschale beinhaltet: Anschreiben, Telefonate mit dem Arbeitgeber, Arbeitsaufwand der Bürokraft.

3.8. Bei Antritt eines Arbeitsvertrages, welcher durch die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben vermittelt wurde, verpflichtet sich der Arbeitnehmer volle sechs Wochen in diesem Arbeitsverhältnis tätig zu sein. Sollte das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers unterhalb der vollendeten sechs Wochen aufgekündigt werden, behält sich die Privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben vor, dem Arbeitnehmer die 1. Rate der Vermittlungsprovision von 1000 € in Rechnung zu stellen.

4. Vereinbarungen zum Datenschutz

4.1. Unterzeichnende dieses Schriftstückes erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben zur Verfügung gestellten Angaben einverstanden.

4.2. Alle der Privaten Arbeitsvermittlung Lernen-Arbeiten-Leben zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Auf alle durch den Arbeitgeber zu zahlenden Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

6. Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden

6.1. Erfüllungsort ist Naumburg(Saale).

6.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

6.3 Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand der AGB: 25.11.2011

 

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